Pflegegrade und Pflegegeld – Nützliche Informationen
Neue Leistungsansprüche für Pflegegrad 1 bis 5
ab 01.01.2017 nach dem 2. Pflegestärkungsgesetz
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Dazu bieten wir ein breites Angebot für Ihre ganz persönliche Aktivierung und Förderung. Genießen Sie den Tag in angenehmer Atmosphäre wie daheim.
- Der Pflegegrad 1, behinhaltet für die Ambulante Pflege sowie die Tagespflege 125,00€ Entlastungsgeld gemäß § 45b SGB XI. Weitere Leistungen sind Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI und übernahmen von Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI (im Wert von bis zu 40€). Im Pflegegrad 1 gibt es keine weiteren Leistungen für den Ambulanten Pflegedienst und die Tagespflege.
- Die Pflegegrade beinhalten nun folgende Gelder:
- Pflegegrad 1: siehe oben.
- Pflegegrad 2: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 689€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 316€.
- Pflegegrad 2: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 689€
- Pflegegrad 3: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 1.298€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 545€.
- Pflegegrad 3: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 1.298€
- Pflegegrad 4: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 1.612€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 728€.
- Pflegegrad 4: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 1.612€
- Pflegegrad 5: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 1.995€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 901€.
- Pflegegrad 5: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 1.995€
- Dazu gilt für ALLE Pflegegrade (egal ob Pflegedienst oder Tagespflege) der Anspruch auf Entlastungsgeld gemäß § 45b SGB XI in Höhe 125,00€ sowie die Beratungseinsätze (gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) und Pflegehilfsmittel(gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI)
- Der Pflegegrad 1, behinhaltet für die Ambulante Pflege sowie die Tagespflege 125,00€ Entlastungsgeld gemäß § 45b SGB XI. Weitere Leistungen sind Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI und übernahmen von Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI (im Wert von bis zu 40€). Im Pflegegrad 1 gibt es keine weiteren Leistungen für den Ambulanten Pflegedienst und die Tagespflege.
- Die Pflegegrade beinhalten nun folgende Gelder:
- Pflegegrad 1: siehe oben.
- Pflegegrad 2: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 689€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 316€.
- Pflegegrad 2: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 689€
- Pflegegrad 3: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 1.298€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 545€.
- Pflegegrad 3: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 1.298€
- Pflegegrad 4: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 1.612€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 728€.
- Pflegegrad 4: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 1.612€
- Pflegegrad 5: für den Pflegedienst: Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI in Höhe von 1.995€, Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI in Höhe von 901€.
- Pflegegrad 5: für die Tagespflege: Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI in Höhe von 1.995€
- Dazu gilt für ALLE Pflegegrade (egal ob Pflegedienst oder Tagespflege) der Anspruch auf Entlastungsgeld gemäß § 45b SGB XI in Höhe 125,00€ sowie die Beratungseinsätze (gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) und Pflegehilfsmittel(gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI)
- Das Entlastungsgeld (125,00€) kann auch für die Hauswirtschaftlicheversorgung, und die Betreuung zu Hause genutzt werden.
- Besonderheiten: Die Pflegegrade 2 und 3 benötigen alle 6 Monate einen Beratungstermin nach § 37.3 mit einem Pflegedienst, die Pflegegrade 4 und 5 alle 3 Monate. Dies ist nötig um die Sicherung ihres Pflegegeldes zu gewährleisten.
Kommen Sie vorbei.
Wir beraten Sie gerne bei einer Tasse Kaffee.
Teilstationäre Pflege - Tagesbetreuung für Senioren
Sie sollen sich wohlfühlen – wir unterstützen Sie dabei
Durch die angenehme und orientierungsfördernde Umgebung unserer Teilstationären Pflegeeinrichtung fühlen Sie sich schnell geborgen und angekommen. Ein spezieller Ruheraum zur Entspannung und die Möglichkeit zum Rückzug steht jederzeit zur Verfügung.
Im Sommer nutzen wir gerne unseren großen Garten. Unsere Einrichtung ist von allen Pflegekassen anerkannt und zugelassen.
Um Sie in allen Bereichen zu unterstützen, sind wir sehr eng mit dem Bereich der ambulanten Pflege vernetzt. Wir arbeiten auch sehr gut mit dem BKH in Kaufbeuren zusammen. Es werden alle 6 Wochen interne Visiten mit dem Facharzt vorgenommen. Durch unser innerbetriebliches Qualitätsmanagement haben wir uns verpflichtet, mit bester Qualität für Sie da zu sein.
Teilstationäre Pflege - was Sie bei uns erwarten dürfen
- Versorgung über den ganzen Tag
- Persönliche Ansprache und Wertschätzung
- Verständnis und Akzeptanz
- besondere Betreuung während der Eingewöhnungsphase
- bei Bedarf auch Einzelbetreuung
- Entlastung für Angehörige
- Nächstenliebe wird bei uns GROSS geschrieben
- Wertschätzender Umgang mit Schutzbefohlenen
- Professionelle Pflegeberatung auch in Ihrer Häuslichkeit
Leistungsangebot Pflegeversicherung
- Allgemeine Pflegeleistungen (Pflegegrad 1 bis 5)
- Gewährleistung der Betreuung und Pflege im Rahmen der Tagespflege
- Frei wählbare Anwesenheits-Tage (je nach Verfügung)
Zusätzliche Angebote
- Beratung und soziale Betreuung
- Verpflegung mit bis zu 4 Mahlzeiten (Diät, Schonkost, Zusatzernährung)
- Hin- und Rückholservice durch einen Fahrdienst
- Fußpflege
- Physiotherapeutische, ergotherapeutische und logopädische Behandlung nach ärtzlicher Verordnung, kann gerne in unserer Einrichtung integriert werden.
Ihr Leitungsteam
Frau Petra Damith,
Geschäftsführung und Pflegedienst- leitung beider Einrichtungen
Frau Damith arbeitet schon seit 1990 in der Pflege. Sie hat ein grosses Herz und das grosse Anliegen, dass es den älteren und bedürftigen Menschen in unserer Umgebung gut geht.
Michael Schmitz,
Stellvertretende Geschäftsführung
Herrn Schmitz macht es Freude, jeden Tag die Fähigkeiten unserer Kunden neu zu erkennen und zu fördern. Ausserdem ist es ihm ein Vergnügen zu sehen, wie unsere Kunden das Leben mit und bei uns geniessen.
Kosten & Kostenübernahme
Der Besuch der Tagespflege, wird zu von der Pflegekasse anerkannten Tagessätzen abgerechnet. Über die derzeitig gültigen Tagessätze und die Möglichkeiten, zur Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen oder dem Sozialhilfeträger, beraten wir Sie jederzeit gerne bei einer Tasse Kaffee.
Die Tagespflege HERBSTSONNE kann auch privat, ohne Pflegestufen-Einordnung, genutzt und bezahlt werden.
Tagesbetreuung Herbstsonne
Die häusliche Seniorenbetreuung
Ratiborerstraße 7
87616 Marktoberdorf
Bürozeiten
Montag-Freitag, 8:30 Uhr - 12 Uhr
Tel.: 08342 - 89 77 98
Mail: ureofgfbaar60@tzk.qr